Wettbewerbsrecht

Als Wettbewerbsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit staatlicher Reglementierung der Tätigkeit der Unternehmer zur Förderung eines angemessenen, marktwirtschaftlichen Wettbewerbs befasst. Hier unterscheiden wir zwischen

  • unlauterem Wettbewerb (Reglementierung des Wettbewerbs durch den Staat, Verfolgung durch den Bürger -> u.a. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG)
  • Kartellrecht (Eingriff durch den Staat zur Vermeidung oder Beseitigung den freien Wettbewerb störender wirtschaftlicher Kartelle von Unternehmern -> u.a. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB oder Gruppenfreistellungsverordnung)
  • Beihilferecht (Wettbewerbslenkung durch aus staatlichen Mitteln  begünstigte Unternehmen -> AEU-Vertrag)

Wir beraten Sie nicht nur präventiv zur Vermeidung eines Wettbewerbsverstoßes, sondern auch reaktiv in allen v.g. Bereichen. Dies gilt auch für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht nur mit anderen Unternehmern, sondern auch den Kartellbehörden oder der öffentlichen Verwaltung.