Ermittlungsverfahren
Bereits im Ermittlungsverfahren beginnt eine strafrechtliche Verteidigung. Um eine möglichst effektive Strafverteidigung vorzunehmen, ist es wichtig, dass sich der Strafverteidiger zunächst einen Überblick verschafft, was objektiv gegen seinen Mandanten vorliegt. In der Regel wird er daher zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Erst nach dieser Einsichtnahme wird ein Strafverteidiger mit seinem Mandanten die weitere Vorgehensweise besprechen und weitere Maßnahmen abklären.
Ein Strafverteidiger wird darüber hinaus bereits in diesem Stadium des Verfahrens abklären, ob ggf. eine Einstellung des Verfahrens in Frage kommt. Auch wird ein Strafverteidiger überprüfen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich sich in der Angelegenheit anbietet.