Strafverteidigung

Sie sind in Deutschland mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten? Als Strafverteidiger steht Ihnen Eull & Partner in allen Stufen des Verfahrens zur Seite.

 Eine effektive Strafverteidigung beginnt nicht erst in der gerichtlichen Hauptverhandlung, sondern bereits in dem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens.

 Hier gilt: Lassen Sie sich niemals zu einer Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft hinreißen, sondern sprechen Sie erst mit einem erfahrenen Strafverteidiger, ob eine Aussage ratsam ist oder nicht. Die Kosten für ein solches Erstgespräch sind i.d.R. überschaubar, aber wegen der weitreichenden Folgen für die weitere Strafverteidigung jedoch sehr gut investiert.

Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden gilt umso mehr, einen erfahrenen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Zögern Sie nicht, unter der Telefonnummer

+49 151 165 87 910

sind wir in Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende für Sie erreichbar.

In der gerichtlichen Hauptverhandlung gilt es viele Fallstricke zu beachten. Daher sollten Sie an einer solchen nie ohne erfahrenen Strafverteidiger teilnehmen.

 Erwähnenswert aus aktuellem Anlass ist, dass die Rechtsanwaltskanzlei Eull & Partner neben dem allgemeinen Strafrecht insbesondere auch im Steuerstrafrecht berät.