Kosten

Uns ist es wichtig, daß von Beginn einer Zusammenarbeit Klarheit über die entstehenden Kosten besteht. Hierzu zählt nicht nur unser Honorar, sondern auch daneben entstehende Gerichts- oder sonstige öffentlich-rechtliche Kosten. Daher klären wir mit Ihnen zu Beginn der Zusammenarbeit die Art und Weise sowie die Höhe unserer Vergütung und der weiteren, voraussichtlich entstehenden Kosten.

In Deutschland werden die Kosten eines Rechtsanwalts grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben, diejenigen der Gerichte durch das Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe ist im Einzelfall und bei Abrechnung nach den Regelgebühren des RVG von dem Umfang (streitwertabhängige Gebühren- und Kostenhöhe) sowie dem Inhalt der Tätigkeit abhängig.

Bei gerichtlichen Verfahren sind wir gehalten, ungeachtet einer gesonderten Vereinbarung mindestens das gesetzliche Honorar nach RVG abzurechnen. Hierneben bzw. bei einem aussergerichtlichen Tätigwerden bieten wir Ihnen, neben der gesetzlichen Regelung, den Abschluß einer Honorarvereinbarung an. Diese kann in der Form einer Pauschale oder unter Berücksichtigung eines bestimmten Stundensatzes abgeschlossen  werden. Zudem bieten wir Ihnen bei einer laufenden Zusammenarbeit Rahmenverträge an. Mit diesen können besondere Konditionen berücksichtigt werden.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie gerne die Kommunikation und Abrechnung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dies ermöglicht uns im Bedarfsfall nicht nur eine sofortige Intervention, sondern auch die sofortige Information sollten Kosten von dieser nicht getragen werden.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch, wenn die Kosten im Rahmen zu gewährender Prozeßkostenhilfe durch die Staatskasse getragen werden. Hier unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und führen nach Bewilligung eine Regulierung unmittelbar mit der Staatskasse herbei.

Bitte zögern Sie nicht, uns auf dieses Thema anzusprechen! Wir führen gerne mit Ihnen im Vorfeld ein Kostengespräch, damit Sie vor dem Hintergrund der entstehenden Verfahrens- oder Beratungskosten entscheiden können, ob und ggf. auf welchem kostengünstigsten Weg Sie Ihre Angelegenheit verfolgen möchten.