Privates Baurecht

Das private Baurecht kennzeichnet sich nicht nur durch seine Facetten, sondern auch durch sein hohes wirtschaftliches Schadenrisiko. Zudem ist es „doppelt ärgerlich“, denn Sie begegnen den Auswirkungen fehlgeschlagener privater Bauvorhaben oft und wiederkehrend im täglichen Leben.

Wir beraten Sie nicht erst bei Eintritt eines Schadenfalls, sondern bereits im Vorfeld, bei der Prüfung und Erstellung geeigneter Vertragswerke oder Sicherungsmechanismen, z.B. gegen insolvente Handwerker. Hierbei unterscheiden wir folgende Themengebiete:

  • Vertragsprüfung und -erstellung von Werk- und Kaufverträgen, Architektenverträgen, (General-) Planerverträgen
  • Erstellung und Konzeption von Arbeitsgemeinschaften einschließlich des internen Vertragswerks
  • Prüfung, Geltendmachen und Umsetzen / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Haftungsansprüchen gegenüber Architekten, Bauunternehmern, Statikern, Planern
  • Prüfung, Geltendmachen und Umsetzen / Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen (z.B. Grenzbebauung, Überbau  etc.)

Wegen der oftmals hohen Schadensummen und meist fehlender Versicherbarkeit im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung empfehlen wir eine frühzeitige Aufarbeitung und Begleitung. Oftmals führt dies zu einer angemesseneren aussergerichtlichen Lösung, statt es auf einen lange andauernder Rechtsstreit ankommen zu lassen. Doch selbst wenn dieser nicht vermeidbar ist, handelt es sich bei den einem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalten meist um komplexe Vorgänge, bei denen eine profunde, detailgenaue und  sorgfältige Bearbeitung erforderlich ist.