Ordnungswidrigkeiten

Nahezu jeder begegnet im Laufe seines Lebens zumindest einmal einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dieses als „kleines Strafrecht“ bezeichnete Verwaltungsverfahren stellt das Bindeglied zwischen Bußgeldern (in Geld zahlbare Strafen für einfache Verstöße gegen Recht) und dem Strafrecht (Bestrafung von gravierenden Strataten durch Geldstrafen, Freiheitsentzug und Nebenfolgen) dar.

Wir beraten Sie insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verkehrsverstöße mit der Folge von „Punkten“ in Flensburg, Fahrverboten, Medizinisch-psychologische Untersuchung)
  • Gewerbliche Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen das Gaststättengesetz, im Reisegewerbe, Aufenthaltsbeschränkungen, unerlaubte Prostitution etc.)

Trotz des Umstands, daß eine Ordnungswidrigkeit keine Strafe im Rechtssinn zur Folge hat, führen insbesondere die Nebenfolgen (z.b. Gewerbeverbote, Punkte etc.) oft zu empfindlichen Einschränkungen, die eine rechtliche Begleitung empfehlenswert machen.