Markenrecht

Durch die Verwendung von Wort-, Bild- oder Wort/Bildmarken identifizieren Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr und schaffen auch werbliche Wiedererkennungseffekte. Umso wichtiger ist es, „Ihre“ Marke gegen die Verwendung durch Dritte zu schützen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit des nationalen, des europäischen sowie des internationalen Schutzes.

Wir begleiten Sie im Verfahren zum Schutz und Erhalt Ihrer Markenrechte durch

  • Recherche der Eintragungsfähigkeit und des Vorliegens älterer Rechte
  • Konzeption Ihrer Marke als Wort-, Bild- oder Wort-/Bildmarke, der Klasseneinteilung gemäß der Nizzaer Klassifikation
  • Rangwahrende Durchführung des Eintragungsverfahrens / Markenanmeldung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
  • Durchführung eines effektiven Markenschutzes, Verfolgung von Zuwiderhandlungen durch Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und / oder einstweiligen Verfügungsverfahren bis hin zur rechtskräftigen Verurteilung oder Abschlußerklärung.

Versäumen Sie nicht, die (werbliche) Verwendung Ihrer Marke gut zu planen. Ansonsten besteht z.B. die Gefahr Opfer von „Marken-“ oder „Domaingrabbern“ zu werden.