Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie nicht nur bei der Gründung von Gesellschaften, sondern insbesondere auch bei der laufenden rechtlich einwandfreien Abwicklung (z.B. regelmäßige Gesellschafterversammlungen / -Beschlüsse, Einhaltung der in der Satzung festgelegten gesellschaftsrechtlichen Erfordernisse), sondern auch in der Änderung der Satzung / der Gesellschaftsform bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.

Unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der steuerlichen Begebenheiten kommen insoweit nicht nur die gängigen Gesellschaftsformen wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG) (auch in der Form der GmbH & Co. KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (BGB-Gesellschaft), Limited Company (Ltd.) (auch kleine GmbH genannt) oder Ltd. & Co. KG in Betracht, sondern auch komplexere Themen wie Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG) (auch in abgewandelten Formen z.B. als KGaA).

Wir beraten über die richtige Rechtsform, Struktur Ihrer Gesellschaft und die hieraus erfordlerich werdende Gestaltung der Verträge. Wird eine Änderung notwendig, begleiten wird die  Umsetzung. Darüber hinaus beinhaltet unser Beratungsspektrum auch Verfahren zur (Ab-) Bestellung von Geschäftsführern oder Vorständen, die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten gegen Angestellte, Geschäftsführer und Gesellschafter, den Verkauf, die Abtretung und die Einziehung (Kaduzierung) von Geschäftsanteilen, Umwandlung der Gesellschaft (Rechtsformwechsel) einschließlich einer Verschmelzung mehrerer Gesellschaften oder der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung von Aufteilungen.