Untersuchungshaft

Sofern sich ein Mandant in Untersuchungshaft befindet, ist die umgehende Kontaktierung eines Strafverteidigers nötig, damit sich dieser persönlich oder telefonisch sofort bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter das notwendige Grundwissen über den Stand des Verfahrens verschaffen kann. Diese schnelle Handlung ist wichtig, da durch eine längere Untersuchungshaft gegebenenfalls der Verlust des Arbeitsplatzes oder sozialer Bindungen droht.

Eine effektive Verteidigung gegen die Gründe für eine Untersuchungshaft (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, Tatschwere) kann nur dann erfolgen, wenn ein Strafverteidiger an Ihrer Seite steht. Er wir gegebenenfalls Haftprüfung beantragen oder Haftbeschwerde einlegen.