Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren

Die Rechtsanwälte von Eull & Partner besitzen die für eine effektive Verteidigung in Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren notwendigen Kenntnisse des Straf- und Steuerrechts. Unsere Rechtsanwälte stehen Mandanten in allen Lagen des Verfahrens bei. Wir betreuen Mandanten von der Durchsuchung, über die gerichtliche Hauptverhandlung, bis hin zu Berufung und Revision.

Daneben bieten wir aber ebenfalls eine Präventivberatung an. Wir untersuchen steuerlich relevante Vorgänge für unsere Mandanten auf ihre strafrechtliche Relevanz. Sollte eine Steuerhinterziehung bereits vorliegen, begleiten wir unsere Mandanten  durch die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige. Unser Beratungsspektrum umfasst dabei die Vorbereitung der strafbefreienden Selbstanzeige, die Begleitung durch das Verfahren bis hin zum Eintritt der Straffreiheit.