Prozesskostenfinanzierung

Wenn Sie selbst das Risiko der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen wollen oder können und das Institut der Prozesskostenhilfe für Sie ausscheidet, haben Sie die Möglichkeits die Kosten des Verfahrens durch einen Prozesskostenfinanzierer finanzieren und tragen zu lassen.

Ein Prozesskostenfinanzierungsvertrag ist ein „Versicherungsvertrag“ zwischen einem Versicherer und Ihnen. Da der Versicherer nicht verpflichtet ist, den Vertrag mit Ihnen zu schließen (kein Kontrahierungszwang), andererseits jedoch regelmäßig auch die eventuellen gegnerischen Kosten für den Fall des Unterliegens getragen werden, muß der Versicherer ausführlich (im Regelfall durch die Übersendung eines Entwurfs einer Klageschrift) über den Sach- und Streitstand vor dem Einleiten Kosten auslösender Schritte und auch im laufenden Verfahren informiert werden.

Der Prozesskostenfinanzierer kostet Sie im Regelfall einen Prozentsatz Ihre „Gewinns“, aber auch nur für den Fall des Obsiegens. Sprechen Sie uns daher gerne an, wir erläutern Ihnen im Detail

  • welche Prozesskostenfinanzierer auf dem Mark zur Verfügung stehen
  • welcher Ablauf bei der Prozesskostenfinanzierung einzuhalten ist
  • welche Kosten der Prozesskostenfinanzierer regelmäßig trägt

Haben Sie sich für eine Prozesskostenfinanzierung entschieden, bereiten wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die für eine Finanzierungsentscheidung notwendig sind, vor, reichen diese bei dem Prozesskostenfinanzierer ein und besprechen mit Ihnen später, welche Angebote vorliegen, so daß Sie sich optimal entscheiden können.

Während eines Verfahrens vermitteln wir den Kontakt und die Information zwischen dem Prozesskostenfinanzierer und Ihnen und begleiten Sie durch das Verfahren.