Kindergeld für in Deutschland berufstätige polnische Staatsbürger
Auch wenn Sie polnischer, in Deutschland erwerbstätiger Staatsbürger sind und Ihre Familie in Polen lebt, können Sie in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben. Erfahrungsgemäß ist der Weg vom Antrag bis zur Bewilligung und Auszahlung für polnische Staatsbürger steinig. Lassen Sie sich von uns unterstützen! Egal, ob Sie bereits einen Antrag gestellt haben, der noch nicht bewilligt ist oder ob Sie einen neuen Antrag stellen wollen, bei uns finden Sie die richtigen und kompetenten Ansprechpartner rund um Ihren Kindergeldanspruch:
- Antragstellung
- Rechtsmittelverfahren (Einspruch) bei der Behörde oder Gerichten
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Korrespondenz mit Behörden
Klären Sie Ihren Kindergeldanspruch in Deutschland in einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten ab. Ein solches Erstgespräch ist absolut kostenfrei (Erstberatung i.S.d. §§14, 34 RVG) und für Sie unverbindlich.
Unsere Experten sprechen polnisch!
Sie erreichen uns:
1.) Telefonisch in Deutschland unter der Rufnummer +49 (211) 9753273-2 (in polnischer Sprache) oder +49 (211) 9753273-1 (in deutscher Sprache)
2.) Telefonisch in Polen unter der Rufnummer +48 573 063 008 (in polnischer und deutscher Sprache)
3.) Hier per Kontaktformular – wir rufen Sie an Werktagen innerhalb von 48 Stunden unter Ihrer Rufnummer absolut kostenfrei zurück.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, Mit freundlichen Grüßen Ihre RAe Eull & Partner