Gewerberecht

Das Gewerberecht ist der Kernbereich Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und daher von besonderer Relevanz, da u.U. Ihre unternehmerische und wirtschaftliche Existenz betroffen ist. Daher empfehlen, wir wie bei kaum einem anderen Rechtsgebiet, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da durch eine frühzeitige Beratung die Situation des Gewerbetreibenden am ehesten verbessert oder gar der „worst case“, z.B. in der Form einer Gewerbeuntersagung, verhindert werden kann. Das Gewerberecht stellt die Schnittstelle zwischen der Unternehmerischen Tätigkeit und der öffentlich-rechtlichen Aufsicht und Reglementierung dar. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie z.B. bei

  • Gewerbean-, ab- und ummeldungen, einschließlich hiermit einhergehender Anzeigen oder Untersagungen
  • Betriebserlaubnissen oder Konzessionen (Erteilung, Untersagung, Wiedererlangung), z.B. für Immobilien- oder Versicherungsvermittler, Reisegewerbe, Bauträger, Anlageberater u.a.
  • Reglementierung durch die Ordnungsbehörden (Überwachungspflichten, Auflagen, Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen)
  • (Sonder-) Erlaubnis für Wochenend- und Feiertagsarbeiten, überwachungspflichtiges Gewerbe