Arbeitsrecht

Wenn Sie angestellt sind oder aber Dritte selbst angestellt haben, bestimmt das geltende Arbeitsrecht den wesentlichen Teil Ihres (Berufs-) Lebens. Sei dies bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrags, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, des Arbeitsumfelds oder bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Unsere Beratung beginnt bei dem Vertragsschluss. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen „in die Zukunft“ sehen, die wesentlichen Elemente des Arbeitsvertrags mit Ihnen besprechen, Sie bei Verhandlungen unterstützen und die richtigen Weichen für ein streitfreies, aber klaren Regeln folgenden Miteinanders stellen. Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt oder besteht die Notwendigkeit, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu kündigen? Dann sollten wir sprechen, um die erforderlichen nächsten Schritte zu erarbeiten. Das Ziel sollte es sein, mit Ihnen so früh wie möglich die Sach- und Rechtslage zu besprechen, damit Sie auf der Grundlage eines soliden Wissens agieren und reagieren können. Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist wirksam, nicht jeder Arbeitgeber hat alles erforderliche bedacht und nicht jeder Arbeitnehmer hat sich einen zur Kündigung berechtigenden Fehler vorwerfen zu lassen.

Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle aufkommenden Fragen, wie beispielsweise…

  • Wurde das Arbeitsverhältnis in der nötigen Form gekündigt? Oder: Welche Form muß ich einhalten um eine formgültige Kündigung auszusprechen?
  • Ist es erforderlich eine Kündigung zu begründen? Wie ist die Auswirkung, wenn eine Begründung unterbleibt?
  • Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet, was geschieht, wenn der Arbeitgeber sich verrechnet hat?
  • Welche Fristen muss ich beachten? Bis wann muß der Arbeitnehmer zur Arbeitsagentur und sich arbeitssuchend / arbeitslos melden, welche Hinweispflichten hat der Arbeitgeber insoweit?
  • Ich wurde freigestellt, was bedeutet dies für mich?
  • Ist das ausgestellte Zeugnis ordnungsgemäß oder zu beanstanden?

Arbeitsrechtliche Beratung beschränkt sich nicht auf das Führen eines arbeitsrechtlichen Rechtssstreits, sie beginnt früher und endet nicht mit dem Vorliegen eines Vergleichs / Urteils.