Internationales Forderungsmanagement

Wir betreiben, soweit erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll, mit Kooperationspartnern internationales Forderungsmanagement. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine vorherige klare Absprache der Kostensituation. Soweit im Wirkungsbereich des EuGVÜ (Europäisches Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen) eine Titulierung aus bzw. in Deutschland möglich ist, stellt dies oftmals die wirtschaftlichere Vorgehensweise dar, als im Ausland Anwälte mit der Titulierung zu beauftragen, die nach nationalem Recht mit Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand und / oder erfolgsabhängig entlohnt werden. Zudem ist zu beachten, daß Zwangsmaßnahmen im Ausland nicht notwendig mit der selben Effektivität wie in Deutschland betrieben werden (können). Daher ist unsere Kostenkontrolle von besonderer Wichtigkeit, um Sie vor „bösen Überraschungen“ zu bewahren.

Soweit ein Tätigwerden im Ausland erforderlich oder ratsam ist, verfügen wir über örtliche Kooperationspartner, deren Leistung wir Ihnen vermitteln können.