Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitnehmern

Wenn Sie eingestellt sind oder Dritte eingestellt haben, sei es auch nur eine Aushilfskraft, bestimmt das Arbeitsrecht einen wesentlichen Teil Ihres Berufslebens.

Eull & Partner begleitet Sie bei dem Abschluss, der laufenden Durchführung und der Beendigung eines Arbeitsvertrages. Darunter fallen Beratungsfelder, wie bspw.:

Abschluss:

  • Prüfung, ob der Arbeitsvertrag gegen geltendes Recht verstößt
  • Herausarbeiten von sensiblen   Punkten

Laufende Durchführung:

  • Ordnungsgemäße Abrechnung
  • Richtige Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Abmahnungen

Beendigung:

  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • Zeugnis
  • Abwicklung
  • Freistellung

Hierbei ist es unsere Aufgabe, das nach Ihrer Zielsetzung optimalste Ergebnis zu erzielen, sei dies die Wahrung des Arbeitsplatzes oder das Verhandeln einer möglichst hohen Abfindung.

Je nach Ziel kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein. In Abhängigkeit zu Ihren Zielen lassen sich zufriedenstellende Ergebnisse jedoch auch außergerichtlich erzielen.

Darüber hinaus haben wir Erfahrung in der Beratung von Mitarbeitern bei der Gründung eines Betriebsrats sowie in der Beratung der laufenden Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber.