Steuerrechtliche Beratung von Privatpersonen

Die Rechtsanwälte von Eull & Partner haben eine lange Tradition in der Betreuung von Privatpersonen in Steuerangelegenheiten.

Insbesondere erstellen wir Einkommensteuererklärungen und überprüfen Einkommensteuerbescheide. Ggf. legen wir Einspruch gegen Steuerbescheide ein und vertreten vor Finanzgerichten.

Eull & Partner rät dazu, Einkommensteuerangelegenheiten grundsätzlich von einem Experten bearbeiten zu lassen, denn Arbeitnehmer bekommen oft sogar Geld vom Staat zurück. Nur durch Abgabe einer Steuererklärung, zu der Arbeitnehmer nicht in jedem Fall verpflichtet sind, kann dieses mit der Lohnsteuer an den Staat abgeführte Geld zurückerlangt werden.

Sollte in Ihrem konkreten Fall einmal keine Erstattung in Betracht kommen, wird ein Experte zudem sicherstellen, dass Sie keinen Euro mehr als nötig an Steuern (nach-) zahlen.

Eull & Partner bietet an, Ihre Einkommensteuerangelegenheit unverbindlich zu überprüfen. Im Anschluss bestimmen Sie dann die weiteren Schritte.

Darüber hinaus stehen wir in allen anderen Steuergebieten beratend zu Seite. Insbesondere die erbschaftsteuerliche Beratung möchten wir an dieser Stelle benennen.

Zudem bietet Eull & Partner an, Steuern unter strafrechtlichen Aspekten zu durchleuchten und ggf. eine Selbstanzeige vorzubereiten.