Berechnungsbeispiele Kosten eines Rechtsanwalts

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand exemplarischer Berechnungsbeispiele aufzeigen, welche Kosten in den genannten Fällen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen können. Hierbei wollen wir nicht zahlreich bereits existierende „Prozesskostenrechner“ und insbesondere nicht ein persönliches Gespräch mit Ihnen über die Höhe der in Ihrem Fall entstehenden Kosten ersetzen, sondern Ihnen lediglich eine Orientierung geben:

Gerichtliches Verfahren im Arbeitsrecht – Regelgebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Sie sind angestellt beschäftigt und verdienen 2.750,00 EUR brutto pro Monat. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Gegen diese Kündigung möchten Sie sich zur Wehr setzen und Kündigungsschutzklage erheben. Sie schildern uns den Fall, wir erheben für Sie Kündigungsschutzklage. Wir gehen (nach gemeinsamer Einschätzung mit Ihnen) davon aus, daß im Rahmen des Gütetermins eine Einigung gefunden wird, da Sie nicht länger bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten möchten. Wir schätzen (nach gemeinsamer Einschätzung mit Ihnen), daß wegen der langen Beschäftigungsdauer eine Abfindung von 15.000 EUR realistisch ist. Sie müssen mit folgenden Kosten rechnen:

  1. 673,50 EUR Verfahrensgebühr (§ 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG)
  2. 583,70 EUR Terminsgebühr (§ 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG)
  3. 493,90 EUR Einigungsgebühr (§ 13 RVG Nr. 1003, 1000 VV RVG)
  4. 20,00 EUR Auslagenpauschale
  5. 332,71 EUR Umsatzsteuer
  6. 2083,81 EUR Gesamtkosten

Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen, selbst bei einem vollständigen Obsiegen trägt im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz jede Partei ihre anwaltlichen Kosten selbst. Die Gebührensätze werden auf der Basis des Streitwerts ermittelt, vorliegend i.H.d. 3-fachen Brutto-Monatsgehalts. Auch aus diesem Grund sollten Sie sich aus unserer Sicht über den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung Gedanken machen.

Honorarvereinbarung

Gerne bieten wir Ihnen den Abschluß einer Honorarvereinbarung an, bei der der Sie beratende Rechtsanwalt unter Berücksichtigung eines zuvor vereinbarten Stundensatzes im 10-Minuten-Takt abrechnet.