Allgemeines Zivilrecht; ZivilprozessrechtCivil law; Civil proceedings

Das allgemeine Zivilrecht erfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern, welche nicht spezielleren Bereichen zuzuordnen sind.

Das allgemeine Zivilrecht umfasst dabei neben den typischen Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Hierunter fallen beispielsweis Fragen des Nachbarschaftsrechts, Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen und Handwerksleistungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Rückforderung irrtümlich überwiesener Geldbeträge oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche, um an dieser Stelle nur einige Beispiele zu nennen.

Eull & Partner vertritt dabei Ihre Interessen in diesen beispielhaft aufgezählten zivilrechtlichen Angelegenheiten, wenn nötig auch im Rahmen eines Zivilprozesses.