Vertragsrecht
Der Vertrag ist das „A und O“ des deutschen Rechts. Wir erstellen und prüfen „Ihren“ Vertrag, denn dieser sollte klar, verständlich und prägnant formuliert sein, damit Sie sich auf diesen und seine Wirkungen im Ernstfall verlassen können. Hierbei liegt unser Augenmerk insbesondere in der Besprechung und Regelung der „was-wäre-wenn“ Szenarien, damit Sie stets wissen was auf Sie zukommt.
Insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) beraten wir Sie bei der Erstellung oder Prüfung folgender Verträge:
- Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen (Satzungen für alle Rechtsformen, Geschäftsordnungen zur flexiblen Gestaltung)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich Widerrufsbelehrungen (unternehmerische Rahmenbedingungen in Abhängigkeit zu dem konkreten Geschäftsgegenstand und -Ablauf)
- Kaufvertrag, Werkvertrag (einschließlich hierfür abgeschlossene Finanzierungsmodelle wie Leasing, Mietkauf etc.)
- Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder in freiberuflicher / selbständiger Tätigkeit)
- Mietvertrag, Pachtvertrag (für private und gewerbliche Verwendung der Immobilie oder des Wirtschaftsguts)
- Dienst- und Werkverträge für Architekten, Bauträger und Bauherren
- Lizenzverträge, Nutzungsüberlassungen, Kooperationen (Regelung der unternehmerischen Zusammenarbeit, Überlassung von Know-How, Betriebsmitteln oder Rechten)