Pflichtverteidigung

Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen (bspw. Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage), hat jeder Angeklagte unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann dabei bereits im Ermittlungsverfahren eine Verteidigerbestellung erfolgen.

Die Rechtsanwälte von Eull & Partner stehen für Pflichtverteidigungen zu Verfügung.