Finanzamts- und Finanzgerichtsverfahren
Eull & Partner steht Steuerberatern bzw. deren Mandanten in Betriebsprüfungs– und ggf. daran anschließenden Einspruchsverfahren gegen (geänderte) Steuerbescheide zur Verfügung. Sollte es trotz unseres in den letzten Jahren erworbenen Verhandlungsgeschicks im Umgang mit der Finanzverwaltung einmal nötig werden, vertreten wir unsere Mandanten vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Unsere Mandanten profitieren dabei von unserem exzellenten steuerlichen Fachwissen einerseits und der Kenntnis des steuerlichen Verfahrensrechts andererseits. Gerne stehen wir Steuerberatern auch als Co-Berater im Rahmen der steuerlichen Streitführung in komplexen materiellen oder verfahrensrechtlichen Fragestellungen bis hin zur gemeinsamen Prozessführung vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit zur Verfügung.