Die Haftung des Steuerberaters
Eull & Partner steht Steuerberatern für eine vorbeugende Beratung zur Verfügung. Wir prüfen, wie sich Haftungsrisiken vermeiden oder zumindest minimieren lassen, um so für die weitere Vorgehensweise Sicherheit für den Steuerberater und dessen Mandanten zu schaffen.
Ist es dennoch einmal zu einem Haftungsfall gekommen, stehen wir Steuerberatern bzw. dessen Berufshaftpflichtversicherung zur Prüfung der Haftungsvorwürfe zur Verfügung. Unser Hauptanliegen ist es, einen etwaig eingetretenen Schaden der Höhe nach, ggf. durch Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, zu minimieren.
Sollte sich einmal ein Schaden nicht aus der Welt schaffen lassen und eine gütliche Einigung mit Mandanten scheitern, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich gerichtlich, wenn nötig auch durch mehrere Instanzen.