Widerruf von Lebensversicherungen

Durch mehrere Entscheidungen der Oberlandesgerichte, des BGH und auch des EuGH erklärt sich die Rechtsprechung zu der Frage, ob ein abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag widerrufen werden kann. Wir haben uns auf die Prüfung der Erfolgsaussichten, der Begleitung durch den Ablauf des Widerrufs und erforderlichenfalls das gerichtliche Geltendmachen der aus einem wirksamen Widerruf folgenden Ansprüche spezialisiert. Wir bieten Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Prüfung Ihres Versicherungsvertrags in diesem Zusammenhang, den Abgleich mit dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und die hieraus resultierende Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit an.

Damit Sie die schnelle Möglichkeit der Überprüfung haben, ob sich die Mühe lohnt daß wir uns Ihren Vertrag näher ansehen, steht Ihnen -> hier unser Quick-Check zur Verfügung. Dreh- und Angelpunkt der Widerrufsmöglichkeit ist die Frage, ob der Versicherungsnehmer vor bzw. bei dem Abschluß des Versicherungsvertrags ordnungsgemäß (u.a. über) seine Widerrufsrechte belehrt wurde.

Diese Frage wiederum ist u.a.  von dem individuellen Belehrungstext, der textlichen Gestaltung der Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht im Rahmen des Versicherungsantrags (bei dem sog. Antragsmodell) bzw. der Versicherungspolice (bei dem sog. Policenmodell) und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses abhängig. Es handelt sich in jedem Fall um eine im Einzelfall zu prüfende, zu bewertende und zu entscheidende Rechtsfrage. Daher kann keine pauschale Aussage getroffen werden, ob ein Vertrag unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden kann, in jedem Fall hat eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Trotzdem möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Lebensversicherungen beantworten.

Hierzu steht Ihnen -> hier  unsere Seite Top-10 der Fragen zum Widerruf von Lebensversicherungen zur Verfügung.

Unsere Uploadseite ist die Basis für Ihren ersten, schnellen und unkomplizierten Erstkontakt zu uns, bitte informieren Sie sich -> hier.